Die ehrliche Antwort? In vielen Fällen fließt das Geld einfach in den großen Topf. Sowohl die Einnahmen aus der Touristensteuer als auch die aus der Hundesteuer fließen in die allgemeinen Haushaltsmittel. Damit werden Pflastersteine gerichtet, Brücken instand gehalten und Haushaltslöcher in anderen Politikbereichen gestopft. Das ist rechtlich zulässig – sorgt aber für Unmut. Denn die Steuerzahler erwarten eine Gegenleistung. Und das zu Recht.
Bei der Hundesteuer setzt sich diese Erkenntnis bereits langsam durch: Immer mehr Gemeinden schaffen sie ab, auch auf Druck von Einwohnern, die sie nicht mehr nachvollziehen können. Bei der Touristensteuer geschieht jedoch genau das Gegenteil. Gemeinden erhöhen den Steuersatz und weiten die Steuer auf Wohnmobile, B&Bs und sogar private Vermieter aus. Die Einnahmen steigen rasant, doch was konkret mit dem Geld geschieht? Dazu hört man meist nichts.
Wer nachfragt, bekommt selten eine klare Antwort. Neue Wanderwege? Manchmal. Bessere Beschilderung? Gelegentlich. Werbekampagnen? Ja, aber oft aus anderen Mitteln oder durch Kooperationen finanziert. Dabei bieten gerade die Einnahmen aus der Touristensteuer die Chance, in die Branche zu reinvestieren, die das Geld erwirtschaftet.
Und darin liegt der Schlüssel: Wenn Gemeinden touristische Einnahmen systematisch in Qualität, Gastfreundschaft und Erlebnisse reinvestieren, bringt das mehr ein, als es kostet. Für Besucher ebenso wie für Unternehmer. Denken Sie an gut instand gehaltene Radwege, eine klare Beschilderung, nachhaltige Einrichtungen und eine Vermarktung, die zur Identität einer Region passt.
Darüber hinaus profitieren auch die Einwohner in hohem Maße. Investitionen in Freizeiteinrichtungen machen Regionen als Wohnort attraktiver, tragen zur Lebensqualität bei und schaffen Raum für Entspannung, Sport und Begegnung. Ein schönes Wanderwegenetz, ein erneuerter Dorfplatz oder ein stimmungsvoller Hafen sind nicht nur für Touristen da – diese Angebote machen den Alltag auch für die Bewohner angenehmer.
Unternehmer der Freizeitbranche investieren täglich in Qualität, Gästeerlebnis und Innovation. Von ihrer Gemeinde erwarten sie dasselbe. Und das dürfen sie – mehr noch: Es ist folgerichtig. Denn wer den Tourismus besteuert, muss auch in den Tourismus investieren. Davon profitieren letztlich alle Beteiligten.
Also ja: Im Kern sind Touristensteuer und Hundesteuer gleich. Beide sind rechtmäßig, beide fließen ohne verbindliche Zweckbindung in die Kasse. Doch gerade deshalb ist es an der Zeit, als Gemeinde einen Unterschied zu machen: Verknüpfen Sie die Einnahmen mit sichtbarer Qualität. So tragen Sie nicht nur zu einem soliden Haushalt bei, sondern auch zu einer starken Freizeitwirtschaft und einem angenehmen Lebensumfeld.
Quellen:
– Gemeentewet Art. 226 & 229
– CBS: Einnahmen aus der Touristensteuer 2023
– NBTC: Wirtschaftlicher Wert des Tourismus in den Niederlanden
– VNG: Dossier Hundesteuer




